Freitag, 27. April 2012

Polizei warnt vor falschen Mahnungen der Staatsanwaltschaft

Rödelheim. Heute gingen bei der Polizei zahlreiche E-Mails von Personen ein, die E-Mails mit Anhängen erhalten hatten, deren Absender angeblich die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist. Darin werden sie bezichtigt, Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Bei diesen Mail handelt es sich um Fälschungen, wie die Frankfurter Polizei warnt.
 Die Masche: Den Empfängern wird eine zahlungspflichtige Abmahnung in Aussicht gestellt und sie werden gebeten, einen Anhang zu öffnen, in dem sich vermutlich ein sog. "Trojaner" befindet. Der Text der E-Mail lautet beispielsweise: Ihre Mail Adresse ist in der konfestierten Datenbank von Webseite Ddl-warez-com gesichtet worden. Auf diesem Portal wurden von Ihnen rechtswidrig Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Werken runtergeladen.
 Die Abmahnung für diese Tat kann bis zu 900 Euro betragen. Es wird ein Verfahren nach § 102(a) gegen (Anm.: hier ist der Name des Empfängers eingesetzt) gestartet wo Ihre IP mit Täter IP verglichen wird. Die genauen Registrierungsdaten so wie die IP und das Datum finden Sie im Anhang. Es ist auch eine Schulderklärung nach § 315 BGB im Anhang zu finden, welche ausgefüllt und an uns zurück versendet werden muss. Hochachtungsvoll Staatsanwaltschaft Frankfurt"
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main keine Mahnungen per E-Mail verschickt und empfohlen, die Anhänge nicht zu öffnen. (Quelle: Polizei)



Keine Kommentare: