Sonntag, 29. Juli 2018

Umweltdezernentin spricht Grillverbot in städtischen Grünanlagen aus. Schilder warnen an Grillplätzen vor der großen Brandgefahr

 Wegen der anhaltenden Hitze und großen Trockenheit kann jeder Funke einen verheerenden Brand auslösen. Zum Schutz der Grünanlagen ist das Grillen mit offenem Feuer auf allen öffentlichen Grillplätzen der Stadt Frankfurt am Main ab sofort verboten.
Umweltdezernentin Rosemarie Heilig bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diesen Schritt: „Auf all unseren Grillplätzen stehen Bäume, auch das Gras kann sich blitzartig entzünden. Das Risiko ist einfach zu groß.“
Das Verbot gilt sowohl für holz- und kohlebetriebene Grills als auch für Camping-, Gas- und Elektrogrills. Zudem ist die Nutzung von Shishas, die mit glühender Kohle betrieben werden, ebenfalls untersagt. Da auch die Frankfurter Friedhöfe gefährdet sind, ist dort das Entzünden von Grablichtern und jeglicher anderer Formen von offenem Feuer ebenfalls
verboten.
Für den Wald gilt weiterhin die höchste Waldbrandstufe 5. Die Waldböden, die Bodenvegetation und herabgefallenes Laub sind extrem ausgetrocknet und leicht entzündlich. Die Försterinnen und Förster des Grünflächenamtes bitten die Waldbesucherinnen und Waldbesucher daher nochmals dringend um umsichtiges Verhalten. Schon eine weggeworfene Flasche oder eine achtlos weggeschnippte Zigarettenkippe können Auslöser für einen Waldbrand sein! Rauchen und offenes Feuer sind im Wald grundsätzlich nicht gestattet. Dies gilt im Rahmen des jetzt erlassenen Grill- und
Feuerverbotes auch für die Grillplätze an den Waldspielparks Schwanheim und Scheerwald.
Das Verbot gilt bis auf weiteres, solange bis dieses aktiv vom Grünflächenamt über die Medien wieder aufgehoben wird. Weitere Informationen gibt es beim Grünflächenamt unter der Rufnummer 069-212-30991. Auch Hinweise zu möglichen Gefahrenquellen können
über diese Rufnummer mitgeteilt werden. Kontrolliert wird das Grillverbot durch das Ordnungsamt. Das Grillverbot tritt auf Grundlage der Allgemeinverfügung vom
26.07.2018 in Kraft und gilt ab dem 27.07.2018 . Die Allgemeinverfügung ist unter www.frankfurt.de einzusehen.

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