Donnerstag, 7. Mai 2020

Rund ums Fahrradfahren - Änderungen der StVO


Ein festgeschriebener seitlicher Überholabstand von 1,5 Metern und höhere Bußgelder für das Parken auf Rad- und Gehwegen. Dies sind nur zwei der zahlreichen Änderungen in der StVO, die direkte Auswirkung auf Radfahrende haben.

mehr dazu: Das Radfahrbüro der Stadt Frankfurt informiert. 

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